Softwareentwicklung für bewilligte Vermögensverwalter
Automatisierte Handelssysteme für Schweizer Vermögensverwalter
Wir entwickeln regelbasierte Handelssysteme für Vermögensverwalter, Trustees und Family Offices — mit der Dokumentation, den Testnachweisen und der Änderungsführung, welche die Aufsichtsorganisation und Ihre Prüfgesellschaft verlangen. Die Software läuft auf Ihrer Infrastruktur; Kundendaten verlassen Ihr Haus dadurch nicht.
Ausschliesslich Softwaredienstleistung. Keine Vermögensverwaltung, keine Anlageberatung, keine Bewilligung nach FINIG erforderlich.
Weshalb Handelssoftware für Sie eine andere Aufgabe ist
Ein privater Anleger fragt, ob ein System funktioniert. Sie müssen zusätzlich belegen können, dass es tut, was es tun soll — gegenüber Ihrer Aufsichtsorganisation, Ihrer Prüfgesellschaft und im Zweifelsfall gegenüber einem Kunden.
| Nachvollziehbarkeit | Ist schriftlich festgehalten, was die Software tun soll — und lässt sich prüfen, ob sie es tut? Ohne Anforderungsdokument mit Abnahmekriterien gibt es keinen Massstab, gegen den geprüft werden könnte. |
|---|---|
| Änderungssicherheit | Wer hat wann was geändert, auf welche Anforderung geht die Änderung zurück, und was wurde anschliessend erneut geprüft? Ohne Versionsführung ist diese Frage nach zwei Jahren nicht mehr zu beantworten. |
| Beherrschbarkeit | Lässt sich das System jederzeit anhalten? Wird bemerkt, wenn es nicht mehr arbeitet oder etwas anderes tut als erwartet? Ein System ohne Selbstüberwachung ist im aufsichtsrechtlichen Sinn nicht beherrscht. |
| Marktverhalten | Seit dem FINIG gilt das FINMA-Rundschreiben zu den Marktverhaltensregeln auch für Vermögensverwalter. Ein automatisiertes System muss so ausgestaltet sein, dass es keine marktmissbräuchlichen Muster erzeugt — und das ist schriftlich zu regeln. |
| Ausstiegsfähigkeit | Können Sie ohne den Lieferanten weiterarbeiten? Quellcode, Dokumentation und Übergabefähigkeit an Dritte gehören deshalb in den Lieferumfang, nicht in eine spätere Verhandlung. |
| Geheimhaltung | Gelangen Daten, die dem Berufsgeheimnis nach Art. 147 FINIG unterliegen, zum Lieferanten? Unsere Antwort darauf ist eine Ausgestaltung, bei der das gar nicht erst geschieht. |
Der Grundsatz, auf dem alles Weitere aufbaut
Die Software läuft auf Ihrer Infrastruktur, mit Ihren Zugängen, unter Ihrer Kontrolle. Wir liefern das Programm samt Quellcode und Dokumentation — nicht den Betrieb. Kundendaten verlassen Ihr Haus dadurch nicht.
Das vereinfacht die Beurteilung der Auslagerung erheblich: Was zu prüfen bleibt, ist die Auswahl, Instruktion und Überwachung eines Softwarelieferanten — nicht die Übermittlung geschützter Kundendaten an einen Dritten im Ausland.
Umsetzung
Handelssysteme nach Ihrer Anlagelogik
Regelbasierte Systeme für MetaTrader 4 und 5, cTrader sowie weitere Plattformen — von der schriftlichen Spezifikation über die Umsetzung bis zum dokumentierten Test.
Mandate
Mehrere Konten, getrennte Profile
Verteilung auf beliebig viele Konten, eigene Positionsgrössen und Verlustgrenzen je Mandat, getrennte Instrumentenauswahl, mandatsbezogene Auswertung.
Kontrolle
Überwachung und Notabschaltung
Eigenständige Überwachungsprozesse, Drawdown-Grenzen mit gestufter Reaktion, Abgleich zwischen tatsächlichem und erwartetem Positionsbestand, Alarmierung.
Anbindung
Schnittstellen in Ihre Systemlandschaft
Übergabe von Handelsdaten an Portfoliomanagement, Reporting und Buchhaltung, Anbindung externer Datenquellen, Auswertungen für Depotbank und Kunden.
Prüfung
Test und Validierung
Testfälle mit dokumentiertem Ausgang, Regressionstests nach jeder Änderung, Prüfung auf Look-ahead-Verzerrung und Überanpassung, schriftlicher Prüfbericht.
Bestand
Übernahme bestehender Systeme
Rekonstruktion und Dokumentation undokumentierter Anwendungen, Portierung zwischen Plattformen, Weiterentwicklung ohne den ursprünglichen Entwickler.
Was Sie an Unterlagen erhalten
Diese Bestandteile sind Teil der Lieferung, nicht eine gesondert zu vereinbarende Zusatzleistung. Einzelheiten auf der Seite Auslagerung und Nachweise.
Im Lieferumfang
- Anforderungsdokument mit Abnahmekriterien
- Vollständiger, kommentierter Quellcode
- Änderungsverzeichnis mit Versionsständen
- Testfälle und dokumentierte Testergebnisse
- Beschreibung der Betriebsvoraussetzungen
- Kurzdokumentation sämtlicher Eingabeparameter
- Leistungsbeschreibung zuhanden Ihres Organisationsreglements
- Reproduzierbare Auslieferungsstände
Ausdrücklich nicht enthalten
- Entwicklung oder Beurteilung der Anlagestrategie
- Aussagen über zu erwartende Anlageresultate
- Verwaltung von Vermögenswerten oder Zugriff auf Konten
- Anlageberatung, Anlageentscheide, Kundenkontakt
- Übernahme aufsichtsrechtlicher Pflichten des Auftraggebers
Klare Abgrenzung
Wir sind Softwarelieferant, nicht Finanzdienstleister. Diese Grenze ziehen wir ausdrücklich und halten sie vertraglich fest.
Wir entwickeln keine Anlagestrategien und beurteilen sie nicht. Wir sprechen keine Empfehlungen aus. Wir treffen keine Anlageentscheide und haben keinen Zugriff auf Konten oder Vermögenswerte. Wir handeln nicht auf eigene Rechnung mit Logiken, die uns anvertraut wurden. Und wir verkaufen keine fertigen Handelssysteme und keine Signale.
Das ist keine juristische Vorsichtsmassnahme, sondern Geschäftsgrundlage. Ein Entwickler, der gleichzeitig selbst handelt und fremde Anlagelogiken umsetzt, hat einen Interessenkonflikt. Wir haben keinen — und Sie müssen keinen dokumentieren.
Häufige Fragen
Sind Sie ein Finanzinstitut nach FINIG?
Nein. NordZentrum ist ein Softwareentwicklungsunternehmen. Wir verwalten keine Vermögenswerte, erteilen keine Anlageberatung und treffen keine Anlageentscheide. Es besteht keine Bewilligung der FINMA, und für die von uns erbrachten Leistungen ist auch keine erforderlich. Die Anlagestrategie stammt von Ihnen und verbleibt vollständig in Ihrer Verantwortung.
Erhalten Sie Zugriff auf unsere Kundendaten?
Im Regelfall nicht. Die Software läuft auf Ihrer eigenen Infrastruktur mit Ihren Daten; wir liefern das Programm, nicht den Betrieb. Wo für die Fehlersuche Daten erforderlich sind, arbeiten wir mit anonymisierten Auszügen oder unter Ihrer Aufsicht. Diese Ausgestaltung ist bewusst gewählt: Sie hält Kundendaten vollständig innerhalb Ihres Hauses und vereinfacht die Beurteilung der Auslagerung erheblich.
Ihr Sitz ist in Deutschland. Ist das ein Hindernis?
Es ist ein Punkt, den Sie in der Beurteilung der Auslagerung behandeln müssen, und wir liefern die Unterlagen dafür. Entscheidend ist, dass durch unsere Tätigkeit keine dem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten ins Ausland gelangen — siehe vorstehende Antwort. Sämtliche Verträge können nach Schweizer Recht mit Gerichtsstand in der Schweiz abgeschlossen werden. Für Vor-Ort-Termine ist Zürich in gut fünf Stunden erreichbar.
Welche Unterlagen erhalten wir für die Aufsichtsorganisation?
Anforderungsdokument mit Abnahmekriterien, kommentierter Quellcode, Änderungsverzeichnis mit Versionsständen, Testfälle mit dokumentiertem Ausgang, eine Beschreibung der Betriebsvoraussetzungen sowie auf Wunsch eine Leistungsbeschreibung, die sich direkt in Ihr Organisationsreglement übernehmen lässt. Welche Bestandteile in welcher Tiefe erforderlich sind, klären wir zu Beginn — die Erwartungen der Aufsichtsorganisationen unterscheiden sich.
Was geschieht, wenn die Zusammenarbeit endet?
Sie besitzen die vollständigen Quellcodes und die gesamte Dokumentation und sind nicht von uns abhängig. Auf Wunsch übergeben wir an einen von Ihnen bezeichneten Dritten und stehen während der Übergangsfrist für Rückfragen zur Verfügung. Diese Ausstiegsfähigkeit gehört zu den Punkten, welche die Aufsichtsorganisation regelmässig prüft; wir halten sie deshalb schriftlich fest.
Arbeiten Sie auch für Family Offices ohne Bewilligungspflicht?
Ja. Die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit sind dort häufig ähnlich, auch ohne aufsichtsrechtliche Pflicht — schlicht weil in fünf Jahren jemand nachvollziehen können muss, was die Software tut und weshalb sie so gebaut wurde.
Erstgespräch
Zwanzig bis dreissig Minuten, telefonisch oder per Videokonferenz. Kostenlos und unverbindlich. Auf Wunsch unterzeichnen wir vorgängig eine Geheimhaltungsvereinbarung — Ihre eigene oder unser Muster.
Worüber wir sprechen
Ihr Vorhaben
Welche Anlagelogik soll umgesetzt werden, auf welcher Plattform, für wie viele Mandate? Besteht bereits ein System, das abgelöst oder dokumentiert werden soll?
Und worüber ebenfalls
Ihre Nachweispflichten
Welcher Aufsichtsorganisation sind Sie angeschlossen, welche Unterlagen verlangt Ihre Prüfgesellschaft, wie ist Ihr Organisationsreglement in Bezug auf Auslagerungen gefasst?
Was danach folgt
Offerte oder Aufwandschätzung
Bei klar umrissenen Vorhaben eine Festpreisofferte, sonst eine Aufwandschätzung mit Obergrenze. Beides schriftlich, beides unverbindlich.
Dipl.-Inf. André Liebetrau
Sie sprechen von der ersten Anfrage bis zur Abnahme mit derselben Person — mit derjenigen, die auch den Quellcode schreibt. Bei einem bewilligten Institut ist die Frage, wer tatsächlich arbeitet, Teil der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl.
| Funktion | Geschäftsführender Gesellschafter, NordZentrum GmbH & Co. KG |
|---|---|
| Qualifikation | Diplom-Informatiker, Technische Universität Ilmenau · ISTQB Certified Tester, Foundation Level |
| Tätig seit | 2006 im automatisierten Handel, 2009 als Entwicklungsdienstleister |
| Telefon | +49 2865 6098036 · werktags von 8 bis 18 Uhr |
| kontakt@ea-programmierung.ch · Rückmeldung in der Regel innert zwei Arbeitstagen |