Betreiben Sie die Systeme für uns?
Nein, und das ist bewusst so. Der Betrieb liegt bei Ihnen — auf Ihrer Infrastruktur, mit Ihren Zugängen. Wir richten ein, dokumentieren und unterstützen, aber wir führen keine Konten und lösen keine Aufträge aus. Diese Trennung hält Kundendaten in Ihrem Haus und vereinfacht die aufsichtsrechtliche Beurteilung erheblich.
Was geschieht bei einem Ausfall?
Das wird vorgängig festgelegt, nicht im Ereignisfall entschieden. Zu klären ist mindestens: Werden offene Positionen gehalten und nach Wiederherstellung abgeglichen, oder nach einer bestimmten Ausfalldauer geschlossen? Wer wird auf welchem Weg informiert, wenn der Server selbst nicht erreichbar ist? Unsere Grundempfehlung lautet: Jede Position wird zusätzlich mit einer bei der Depotbank hinterlegten Absicherung versehen. Eine Absicherung, die nur in der Programmlogik besteht, wirkt genau so lange, wie das Programm läuft.
Wie wird sichergestellt, dass keine marktmissbräuchlichen Muster entstehen?
Über die Ausgestaltung des Systems und über die Protokollierung. Auf der Gestaltungsseite: keine Aufträge, die ohne Ausführungsabsicht erteilt und unmittelbar widerrufen werden, Begrenzung der Auftragsfrequenz, Vermeidung von Mustern, die als Vortäuschen von Marktaktivität ausgelegt werden könnten. Auf der Nachweisseite: lückenlose Protokollierung aller Aufträge und Widerrufe, sodass sich das Verhalten im Nachhinein rekonstruieren lässt. Die aufsichtsrechtliche Beurteilung obliegt Ihnen; wir liefern die technische Umsetzung und die Belege.
Können wir das System jederzeit anhalten?
Ja, und zwar auf mehreren Wegen: über eine Schaltfläche in der Bedienoberfläche, über eine zentrale Sperre für sämtliche Mandate und über einen unabhängigen Prozess, der auch dann greift, wenn das Handelsprogramm selbst nicht mehr reagiert. Die Beherrschbarkeit eines automatisierten Systems ist kein Zusatz, sondern Voraussetzung.
Wo sollten die Systeme betrieben werden?
Auf einem Server, nicht auf einem Arbeitsplatzrechner. Ein Gerät, das nachts in den Ruhezustand wechselt oder nach einer Systemaktualisierung neu startet, handelt nicht. Für Schweizer Vermögensverwalter empfehlen wir einen Betrieb in der Schweiz — entweder im eigenen Haus oder bei einem Schweizer Anbieter. Bei der Auswahl und Einrichtung unterstützen wir, betreiben aber nicht auf eigene Rechnung.
Wie wird die Überwachung dokumentiert?
Jede Sperrentscheidung, jede Alarmierung und jede Abweichung zwischen erwartetem und tatsächlichem Positionsbestand wird protokolliert, mit Zeitstempel und Begründung. Diese Protokolle sind auswertbar und lassen sich der Prüfgesellschaft vorlegen.