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Betrieb · Überwachung · Marktverhalten

Betrieb und Überwachung

Ein automatisiertes System, das sich nicht selbst überwacht, ist im aufsichtsrechtlichen Sinn nicht beherrscht. Wir bauen die Überwachung als eigenständigen Prozess, der auch dann greift, wenn das Handelsprogramm selbst nicht mehr reagiert.

Der Betrieb liegt bewusst bei Ihnen. Wir richten ein und dokumentieren, führen aber keine Konten.

01

Überwachung und Beherrschbarkeit

Ein automatisiertes System, das sich nicht selbst überwacht, ist im aufsichtsrechtlichen Sinn nicht beherrscht. Diese Bausteine gehören deshalb zur Grundausstattung.

1.1

Unabhängige Überwachung

Ein Prozess, der prüft, ob das Handelssystem noch arbeitet.

  • Prüfung der Erreichbarkeit von Programm, Plattform und Depotbank
  • Abgleich zwischen erwartetem und tatsächlichem Positionsbestand
  • Überwachung der Verlustgrenzen je Mandat und über das Gesamtbild
  • Alarmierung per E-Mail, Kurznachricht oder in Ihr Überwachungssystem
  • Protokollierung jeder Abweichung mit Zeitstempel und Begründung
  • Läuft ausserhalb des Handelsprogramms und greift auch bei dessen Ausfall
1.2

Gestufte Reaktion

Melden, sperren, schliessen — in dieser Reihenfolge.

  • Warnschwelle: Meldung, ohne in den Handel einzugreifen
  • Sperrschwelle: keine neuen Positionen, bestehende bleiben geführt
  • Notschwelle: Schliessung nach vereinbarter Regel
  • Handsperre: sofortiges Anhalten durch berechtigte Personen
  • Zentrale Sperre über sämtliche Mandate hinweg
  • Wiederaufnahme nur durch bewusste Freigabe, nicht selbsttätig
1.3

Betriebssicherheit

Was geschieht, wenn etwas ausfällt — vorgängig festgelegt.

  • Zustandssicherung: das System weiss nach einem Neustart, wo es stand
  • Wiederanlauf mit Abgleich gegen den tatsächlichen Bestand
  • Verhalten bei Verbindungsverlust nach vereinbarter Regel
  • Absicherung bei der Depotbank statt nur in der Programmlogik
  • Automatischer Neustart nach Systemausfall
  • Sicherung von Einstellungen, Protokollen und Zustandsdaten
02

Marktverhaltensregeln

Ein Punkt, den die meisten Softwarelieferanten nicht auf dem Radar haben — und der seit dem FINIG unmittelbar Sie betrifft.

Automatisierte Systeme können Marktverhalten erzeugen, das Sie nicht beabsichtigt haben

Das FINMA-Rundschreiben zu den Marktverhaltensregeln findet seit dem FINIG auch auf Vermögensverwalter Anwendung. Die Vermeidung marktmissbräuchlicher Geschäfte ist im Umfang der Geschäftstätigkeit schriftlich zu regeln.

Bei automatisierten Systemen betrifft das unmittelbar deren Ausgestaltung: Aufträge, die ohne Ausführungsabsicht erteilt und sofort widerrufen werden, eine ungewöhnlich hohe Auftragsfrequenz oder wiederkehrende Muster kurz vor Handelsschluss können als Marktmanipulation ausgelegt werden — auch dann, wenn keinerlei Absicht dahintersteht, sondern nur eine unglücklich programmierte Wiederholschleife.

Auf der Gestaltungsseite Keine Auftragserteilung ohne Ausführungsabsicht. Begrenzung der Auftrags- und Änderungsfrequenz. Mindestabstände zwischen Wiederholungen. Verzicht auf Muster, die als Vortäuschen von Marktaktivität ausgelegt werden könnten.
Auf der Nachweisseite Lückenlose Protokollierung sämtlicher Aufträge, Änderungen und Widerrufe mit Zeitstempel. Das Verhalten des Systems muss sich im Nachhinein vollständig rekonstruieren lassen.
In der Dokumentation Eine Beschreibung des Auftragsverhaltens, die sich in Ihre schriftliche Regelung zur Vermeidung marktmissbräuchlicher Geschäfte übernehmen lässt.

Die aufsichtsrechtliche Beurteilung obliegt Ihnen und Ihrer Aufsichtsorganisation. Wir liefern die technische Ausgestaltung und die Belege dafür.

03

Häufige Fragen zu Betrieb und Überwachung

Betreiben Sie die Systeme für uns?

Nein, und das ist bewusst so. Der Betrieb liegt bei Ihnen — auf Ihrer Infrastruktur, mit Ihren Zugängen. Wir richten ein, dokumentieren und unterstützen, aber wir führen keine Konten und lösen keine Aufträge aus. Diese Trennung hält Kundendaten in Ihrem Haus und vereinfacht die aufsichtsrechtliche Beurteilung erheblich.

Was geschieht bei einem Ausfall?

Das wird vorgängig festgelegt, nicht im Ereignisfall entschieden. Zu klären ist mindestens: Werden offene Positionen gehalten und nach Wiederherstellung abgeglichen, oder nach einer bestimmten Ausfalldauer geschlossen? Wer wird auf welchem Weg informiert, wenn der Server selbst nicht erreichbar ist? Unsere Grundempfehlung lautet: Jede Position wird zusätzlich mit einer bei der Depotbank hinterlegten Absicherung versehen. Eine Absicherung, die nur in der Programmlogik besteht, wirkt genau so lange, wie das Programm läuft.

Wie wird sichergestellt, dass keine marktmissbräuchlichen Muster entstehen?

Über die Ausgestaltung des Systems und über die Protokollierung. Auf der Gestaltungsseite: keine Aufträge, die ohne Ausführungsabsicht erteilt und unmittelbar widerrufen werden, Begrenzung der Auftragsfrequenz, Vermeidung von Mustern, die als Vortäuschen von Marktaktivität ausgelegt werden könnten. Auf der Nachweisseite: lückenlose Protokollierung aller Aufträge und Widerrufe, sodass sich das Verhalten im Nachhinein rekonstruieren lässt. Die aufsichtsrechtliche Beurteilung obliegt Ihnen; wir liefern die technische Umsetzung und die Belege.

Können wir das System jederzeit anhalten?

Ja, und zwar auf mehreren Wegen: über eine Schaltfläche in der Bedienoberfläche, über eine zentrale Sperre für sämtliche Mandate und über einen unabhängigen Prozess, der auch dann greift, wenn das Handelsprogramm selbst nicht mehr reagiert. Die Beherrschbarkeit eines automatisierten Systems ist kein Zusatz, sondern Voraussetzung.

Wo sollten die Systeme betrieben werden?

Auf einem Server, nicht auf einem Arbeitsplatzrechner. Ein Gerät, das nachts in den Ruhezustand wechselt oder nach einer Systemaktualisierung neu startet, handelt nicht. Für Schweizer Vermögensverwalter empfehlen wir einen Betrieb in der Schweiz — entweder im eigenen Haus oder bei einem Schweizer Anbieter. Bei der Auswahl und Einrichtung unterstützen wir, betreiben aber nicht auf eigene Rechnung.

Wie wird die Überwachung dokumentiert?

Jede Sperrentscheidung, jede Alarmierung und jede Abweichung zwischen erwartetem und tatsächlichem Positionsbestand wird protokolliert, mit Zeitstempel und Begründung. Diese Protokolle sind auswertbar und lassen sich der Prüfgesellschaft vorlegen.

Sprechen wir über Ihren Betriebsaufbau

Wie viele Mandate, welche Depotbanken, welche Überwachung besteht bereits? Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine Einschätzung zu Umfang und Aufwand.

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