EA-ProgrammierungNordZentrum · Schweiz Erstgespräch

Zusammenarbeit

Wie eine Zusammenarbeit abläuft

Sechs Schritte mit definierten Ergebnissen. Gegenüber dem üblichen Vorgehen kommen zwei hinzu: die Klärung Ihrer Nachweispflichten zu Beginn und die Abnahme gegen Testprotokoll am Ende.

Vertragsschluss auf Wunsch nach Schweizer Recht mit Gerichtsstand an Ihrem Sitz.

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Sechs Schritte mit definierten Ergebnissen

Gegenüber dem üblichen Vorgehen kommen zwei Schritte hinzu: die Klärung Ihrer Nachweispflichten zu Beginn und die Abnahme gegen Testprotokoll am Ende.

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Erstgespräch und Geheimhaltung

Zwanzig bis dreissig Minuten zur Klärung von Vorhaben, Plattform und Rahmenbedingungen. Vor jeder Offenlegung unterzeichnen wir auf Wunsch eine Geheimhaltungsvereinbarung — Ihre eigene oder unser Muster.

Kostenlos · Terminvereinbarung in der Regel innert zwei Arbeitstagen
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Klärung der Nachweispflichten

Welcher Aufsichtsorganisation sind Sie angeschlossen? Welche Unterlagen verlangt Ihre Prüfgesellschaft? Wie ist Ihr Organisationsreglement in Bezug auf Auslagerungen gefasst? Diese Fragen bestimmen den Umfang mit und gehören an den Anfang, nicht ans Ende.

Ergebnis fliesst in Spezifikation und Offerte ein
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Anforderungsaufnahme und Spezifikation

Ihre Regeln werden so weit präzisiert, dass sie eindeutig umsetzbar sind: Signallogik, Positionsgrössen, Risikogrenzen sowie das Verhalten bei Kurslücken, Handelsunterbrüchen und Verbindungsverlust. Ergebnis ist ein abgestimmtes Dokument, das zugleich als Weisung im Sinne der Instruktionspflicht dient.

Grundlage für Offerte und Abnahme
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Offerte

Ein Preis, ein Termin, ein klar abgegrenzter Leistungsumfang. Bei Vorhaben mit offenem Umfang eine Aufwandschätzung mit Obergrenze. Nachträgliche Änderungen werden gesondert ausgewiesen, damit nachvollziehbar bleibt, was vereinbart war.

Unverbindlich · in der Regel innert fünf Arbeitstagen
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Umsetzung mit offenen Zwischenständen

Sie erhalten lauffähige Zwischenversionen sowie die Testfälle und deren Ergebnisse, nicht bloss das Endresultat. Auf Wunsch mit Standortbestimmung in festen Abständen und schriftlichem Protokoll.

Zwischenstände auf Demo- oder Testkonto
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Abnahme und Übergabe

Gemeinsame Abnahme gegen die vereinbarten Kriterien, anschliessend Übergabe von Quellcode, Dokumentation, Änderungsverzeichnis und Testprotokollen. Der Übergang in den Echtbetrieb erfolgt durch Sie.

Restzahlung nach Abnahme
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Kaufmännischer Rahmen

Abrechnung Festpreis nach abgenommener Spezifikation, sonst nach Aufwand mit vorgängig genannter Obergrenze. Eine Preisliste führen wir nicht — der Aufwand hängt zu stark vom Einzelfall ab.
Währung und Steuern Fakturierung auf Wunsch in Schweizer Franken oder Euro, ohne Schweizer Mehrwertsteuer. Die Bezugsteuer ist vom Leistungsempfänger zu deklarieren.
Vertragsrahmen Auf Wunsch nach Schweizer Recht mit Gerichtsstand an Ihrem Sitz. Ihre eigenen Vertragsmuster prüfen und unterzeichnen wir.
Rahmenvereinbarung Bei fortlaufender Zusammenarbeit möglich, einschliesslich vereinbarter Reaktionszeiten und periodischer Standortbestimmung.
Rechte am Ergebnis Sämtliche Rechte an der Anlagelogik und am erstellten Programm liegen bei Ihnen. Der Quellcode ist Bestandteil der Lieferung.
Haftpflicht Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht; den Nachweis legen wir Ihrem Auslagerungsdossier bei.
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Häufige Fragen zur Zusammenarbeit

Wie lange dauert ein Vorhaben?

Die Umsetzung einer klar beschriebenen Anlagelogik dauert je nach Umfang zwei bis sechs Wochen ab abgenommener Spezifikation. Kommen Mandatstrennung, Schnittstellen zu Fremdsystemen oder die Rekonstruktion eines Altsystems hinzu, ist mit mehr zu rechnen. Der verbindliche Termin steht in der Offerte.

Wie wird abgerechnet?

Bei klar umrissenem Umfang zum Festpreis nach abgenommener Spezifikation. Bei Vorhaben mit offenem Umfang nach Aufwand mit einer vorgängig genannten Obergrenze, die nicht überschritten wird. Zahlungen erfolgen nach Meilensteinen; üblich ist eine Anzahlung bei Auftragserteilung und die Restzahlung nach Abnahme.

In welcher Währung wird fakturiert?

Auf Wunsch in Schweizer Franken oder in Euro. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Schweizer Mehrwertsteuer; als Leistungsempfänger in der Schweiz haben Sie die Bezugsteuer zu deklarieren. Ihre Buchhaltung kennt das Verfahren.

Nach welchem Recht wird der Vertrag geschlossen?

Auf Wunsch nach Schweizer Recht mit Gerichtsstand am Sitz Ihres Unternehmens. Ihre eigenen Vertragsmuster prüfen und unterzeichnen wir gerne — das ist bei bewilligten Instituten der Regelfall und für uns kein Hindernis.

Sind Termine vor Ort möglich?

Ja. Zürich, Zug und Basel sind gut erreichbar. Für die laufende Zusammenarbeit hat sich eine Mischung bewährt: Auftakt und Abnahme vor Ort, die Zwischenschritte per Videokonferenz. Vor-Ort-Termine werden nach Aufwand verrechnet, der Auftakttermin ist kostenlos.

Wer bearbeitet unser Vorhaben?

Sie sprechen von der ersten Anfrage bis zur Abnahme mit derselben Person — mit derjenigen, die auch den Quellcode schreibt. Kein Vertrieb, keine Weitergabe an ein Team, das Sie nie zu Gesicht bekommen. Bei bewilligten Instituten ist die Frage, wer tatsächlich arbeitet, Teil der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch

Zwanzig bis dreissig Minuten genügen für eine erste Einschätzung, ob und wie wir Ihr Vorhaben unterstützen können — einschliesslich der Frage, welche Nachweise Ihr Haus benötigt.

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