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Mit wem Sie es zu tun haben
Bei einem bewilligten Institut ist die Frage, wer tatsächlich arbeitet, Teil der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl eines Dienstleisters. Deshalb steht hier eine Person mit Namen, Qualifikation und Werdegang — nicht ein Team ohne Gesicht.
Zur Person
Dipl.-Inf. André Liebetrau
Sie sprechen von der ersten Anfrage bis zur Abnahme mit derselben Person — mit derjenigen, die auch den Quellcode schreibt. Bei bewilligten Instituten ist die Frage, wer tatsächlich arbeitet, Teil der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl. Die Antwort lautet hier: eine Person, namentlich bekannt, mit nachweisbarer Qualifikation.
| Abschluss | Diplom-Informatiker, Technische Universität Ilmenau |
|---|---|
| Zertifizierung | ISTQB Certified Tester, Foundation Level |
| Berufserfahrung | Über 30 Jahre Softwareentwicklung, davon seit 2006 im automatisierten Handel und seit 2009 als Entwicklungsdienstleister |
| Schwerpunkte | Regelbasierte Handelssysteme, Testmethodik, systemnahe Entwicklung, Datenbanken |
| Unternehmen | NordZentrum GmbH & Co. KG, Standort Raesfeld · Geschäftsführender Gesellschafter |
| Sprachen | Deutsch, Englisch |
| Kontakt | +49 2865 6098036 · kontakt@ea-programmierung.ch |
Weshalb ein Einzelentwickler und kein Softwarehaus
Eine berechtigte Frage bei einem bewilligten Institut. Hier die ehrliche Antwort mit beiden Seiten.
Was dafür spricht
- Sie sprechen durchgehend mit der Person, die entwickelt — keine Weitergabe, kein Wissensverlust
- Die fachliche Qualifikation ist namentlich zurechenbar und belegbar
- Keine wechselnden Mitarbeitenden, die jeweils neu in Ihre Geheimhaltungspflichten einzuführen wären
- Kein Zwischenvertrieb, der Anforderungen weiterreicht und dabei verkürzt
- Entscheidungswege von wenigen Stunden statt Wochen
Was dagegen spricht
- Kein Team, das bei Ausfall unmittelbar übernimmt — deshalb sind Quellcode und Dokumentation vollständig in Ihrer Hand
- Begrenzte Kapazität; grosse Vorhaben werden zeitlich gestaffelt statt parallel bearbeitet
- Keine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft. Wo diese nötig ist, gehört sie zu Ihrem Betrieb
Diese Punkte sprechen wir im Erstgespräch von uns aus an. Sie gehören in Ihre Beurteilung der Auslagerung, und es ist besser, sie stehen dort dokumentiert, als dass sie später auffallen.
Lernen wir uns kennen
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Auf Wunsch unterzeichnen wir vorgängig eine Geheimhaltungsvereinbarung, bevor Sie irgendetwas offenlegen.